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Auf direktem Weg ins Mittelalter: Initiative für Todesstrafe

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AdiB
Mitglied
#121 ° Gesendet: 28.08.2010 16:47
abc def:
Das staatliche Gesundheits(?)-System vernichtet kostenlos sozusagen am Fliessband Menschenleben bis zur 12. Schwangerschaftswoche, 1 Stunde später wäre es gemäss demselben Staat ein Kapitalverbrechen....
Ein grösserer Widerspruch ist kaum vorstellbar.
In deinen Worten ausgedrückt: Die "Intention" der Rechtsetzung wird in einer einzigen Sekunde um 180 Grad gekehrt. Obwohl in dieser Sekunde gar nichts passiert.

Leider gibt es im diesem Fall grundsätzlich nur zwei Optionen, zwischen denen man wählen kann - entweder beurteilt man ein frisch gezeugter Embryo als geschütztes Lebewesen oder eben nicht. Hier zeigt sich tatsächlich ein Mangel der und das zentrale Dilemma der Jurisprudenz: irgendwann muss man sich für das eine oder andere entscheiden, auch wenn dabei eventuell sogar gröbstens vereinfacht wird. Andererseits: was spricht dagegen, einen Embryo, der jünger ist als 12 Wochen, als ein noch nicht eigenständiges und deshalb noch nicht strafrechtlich schützenswertes Lebewesen zu klassifizieren, wenn die Wissenschaft das ebenfalls so sieht? Und andererseits, was ist falsch daran, die Situation völlig anders zu beurteilen, wenn sich die Umstände eben auch entsprechend geändert haben? Dazu gibt es im Strafrecht ja so etwas wie einen fliessenden Übergang: Bis zur 12. Woche ist die Abtreibung legal, danach wird sie als "illegaler Schwangerschaftsabbruch" bestraft, und erst ab der Geburt spricht man von "Tötung". Das macht doch einen gewissen Sinn...
Ausserdem wird die Grenze wohl so gewählt worden sein, dass sich der Schutz des (ungeborenen) Lebens auch noch über das erstreckt, was man vernünftigerweise als notwendig erachten muss - und das ist auch richtig so.
AdiB
Mitglied
#122 ° Gesendet: 28.08.2010 16:51
abc def:
Prinzipiell schon. Ausser in Grenzfällen.
Beim Recht auf Leben für die Unschuldigsten und für die Schuldigsten gehen die Meinungen auseinander. Zugunsten von letzteren...

Nein, eben nicht. Ein Grundsatzentscheid für Grund- und Menschenrechte muss bzw. müsste auch die umstrittenen "Grenzfälle" umfassen. Abweichungen sind dann nur noch zulässig, soweit es das betroffene Grundrecht selbst zulässt, sonst aber in keinem (!) Fall.
Loser
Mitglied
#123 ° Gesendet: 28.08.2010 16:52
abc def:
1 Stunde später wäre es gemäss demselben Staat ein Kapitalverbrechen....

Irgendwo muss ja mal der Punkt ohne Umkehr gesetzt werden.

abc def:
wieso soll man es nicht durch absolut unmenschliche Horrortaten (alles andere als willkürlich!) wieder verlieren können?

Weil das i.R. kranke Menschen sind, diskutieren kannst Du wieder, wenn Mord allgemein mit der Todesstrafe bestraft wird. Der ja offenbar weniger grausam ist, wenn nicht sexuell motiviert.
Thomas
Mitglied
#124 ° Gesendet: 28.08.2010 17:01
abc def:
Wenn einem der Staat in einer Sekunde, in der nichts passiert, völlig willkürlich das Recht auf Leben erteilt, wieso soll man es nicht durch absolut unmenschliche Horrortaten (alles andere als willkürlich!) wieder verlieren können?

Deine Umkehrung ist nicht zulässig: Weil der Staat Abtreibung zulässt und sogar finanziert, erteilt er deswegen noch lange nicht das Recht aufs Leben - er enthält sich einer Stellungnahme.

Ob die Menschenwürde auf Wesen zutrifft, die biologisch auf der Entwicklungsstufe eines Kohlkopfs sind, ist strittig. Wenn der Staat aber Mördern die Menschenwürde abspricht, um sie aus Kosten- oder anderen Gründen zu vernichten, wird damit der Euthanasie Tür und Tor geöffnet. Der Staat kann der Allgemeinheit nicht Menschenwürde garantieren, wenn er sie einem Teil der Bevölkerung entzieht. Mit der Todesstrafe würde er über die blosse Funktion des Regulators hinaus zu einem quasi-religiösen Entscheidungsträger.
abc def
Mitglied
#125 ° Gesendet: 28.08.2010 17:32
Thomas:
Ob die Menschenwürde auf Wesen zutrifft, die biologisch auf der Entwicklungsstufe eines Kohlkopfs sind, ist strittig. Wenn der Staat aber Mördern die Menschenwürde abspricht (...) wird damit der Euthanasie Tür und Tor geöffnet.

Sicher nicht. Der Euthanasie wird genau DANN Tür und Tor geöffnet, wenn du das Recht auf Leben von irgendeiner geistigen Entwicklungsstufe abhängig machst.
Im Fall der Todesstrafe wird das Recht auf Leben eben NICHT an eine Entwicklungsstufe, sondern an ein bestimmtes Mass an Schuld gebunden.
Thomas
Mitglied
#126 ° Gesendet: 28.08.2010 19:01
abc def:
Sicher nicht. Der Euthanasie wird genau DANN Tür und Tor geöffnet, wenn du das Recht auf Leben von irgendeiner geistigen Entwicklungsstufe abhängig machst.

Ja, dann können wir gleich ganz aufs Essen verzichten, wenn wir nicht gegen die Würde der Pflanze verstossen wollen.
Ich vergass vorher noch hinzuzufügen: Der Embryo ist ja Teil der Frau, die ihn gebären könnte. Und es liegt in ihrer Kompetenz, ob sie diesen Körperteil behalten will oder nicht. Daher ist die Abtreibungsfinanzierung nur eine Ermöglichung ihres Entscheids und kein Statement des Staates zu ideologischen Fragen.

abc def:
Im Fall der Todesstrafe wird das Recht auf Leben eben NICHT an eine Entwicklungsstufe, sondern an ein bestimmtes Mass an Schuld gebunden.

Inwiefern ist denn das Mass der Schuldigkeit eines Menschen nicht an seine geistige Entwicklung gebunden? Ist das Ermessen von gut und böse nichts Geistiges?
abc def
Mitglied
#127 ° Gesendet: 28.08.2010 19:50
Thomas:
Ja, dann können wir gleich ganz aufs Essen verzichten, wenn wir nicht gegen die Würde der Pflanze verstossen wollen.

Du bist schon ein Spinner.
Ob du's glaubst oder nicht: ICH würde keine menschlichen Embryonen verspeisen. Auch wenn sie in der Entwicklung mit Kohlköpfen vergleichbar sind. Ich weiss nicht ob es verboten ist, aber die meisten Menschen ausser dir würden es wohl für extrem abartig halten.
Für viele Menschen gibt es also offenbar doch einen Unterschied zwischen Embryonen und Gemüse.
Thomas:
Ich vergass vorher noch hinzuzufügen: Der Embryo ist ja Teil der Frau. Und es liegt in ihrer Kompetenz, ob sie diesen Körperteil behalten will oder nicht.

Das sieht die Mehrheit zum Glück ebenfalls anders, darum sind zumindest Abtreibungen von voll entwickelten und lebensfähigen Kindern in den meisten Ländern verboten. In der Schweiz hast du natürlich die Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln, wenn dir das nicht passt...
Thomas
Mitglied
#128 ° Gesendet: 28.08.2010 20:06
abc def:
Ob du's glaubst oder nicht: ICH würde keine menschlichen Embryonen verspeisen. Auch wenn sie in der Entwicklung mit Kohlköpfen vergleichbar sind.

Du bist ja schon ein Spinner. Die Analogie, die ich verwendet habe, ist nicht wörtlich zu verstehen, was du sogar selber einsiehst, indem du von "vergleichbar" sprichst. Ich werde nicht ganz schlau aus dir.

abc def:
Das sieht die Mehrheit [...] ebenfalls anders

Nicht die Mehrheit zählt, sondern das bessere Argument.

abc def:
zum Glück [...] darum sind zumindest Abtreibungen von voll entwickelten und lebensfähigen Kindern in den meisten Ländern verboten.

Das klingt jetzt schon fast wie ein christlicher Fundamentalist. Ich kann dir da nicht weiterhelfen. Ich müsste dich nämlich zuerst zu einer darwinistischen Weltsicht bekehren.
abc def
Mitglied
#129 ° Gesendet: 29.08.2010 11:40
Thomas:
Die Analogie, die ich verwendet habe, ist nicht wörtlich zu verstehen, was du sogar selber einsiehst, indem du von "vergleichbar" sprichst. Ich werde nicht ganz schlau aus dir.

Ok, ich hätte schreiben sollen: "Selbst wenn sie mit Kohlköpfen vergleichbar WÄREN."
Ein Embryo in der 12. Woche hat ein Gehirn, ein Herz das schlägt, Hände und Füsse die er bewegen kann. Wo da selbst im "nicht-wörtlichen" Sinn irgendeine Analogie zu einem Kohlkopf sein soll, ist schwer nachvollziehbar. Vielleicht bin ich zu wenig "schlau", also klär uns auf...
Thomas:
Nicht die Mehrheit zählt, sondern das bessere Argument.

Dann bring doch erst mal eines ;-) Ein Dogma ist kein Argument... Bisher verteidigst du hier nur das Dogma, der Staat habe menschliches Leben absolut und "kohärent" zu schützen. Zur Untermauerung bringst du paradoxerweise ausgerechnet staatlich abgesegnete Abtreibungen, obwohl gerade dieses Beispiel deutlich zeigt, dass eine "kohärente" Haltung in der Frage um Leben und Tod (und menschliche Würde) manchmal beim besten Willen illusorisch ist. Und dass es ein ABSOLUTES Recht auf Leben nicht gibt.
Thomas
Mitglied
#130 ° Gesendet: 30.08.2010 22:04
abc def:
Ein Embryo in der 12. Woche hat ein Gehirn, ein Herz das schlägt, Hände und Füsse die er bewegen kann.

Das hat das Stück Kalbfleisch, das auf deinem Teller landet auch. So what?

abc def:
Bisher verteidigst du hier nur das Dogma, der Staat habe menschliches Leben absolut und "kohärent" zu schützen.

Du bist nicht besonders aufmerksam; dein Textverständnis lässt zu wünschen übrig. So etwas habe ich nirgends behauptet. Aber letztlich geht es um den Begriff der Menschenwürde. Und um die Frage, wem sie zukommt. Da Kohärenz angesichts verschiedener Weltanschauungen, wie die Abtreibungsfrage zeigt, nicht möglich ist, muss man eben darauf verweisen, dass der Staat in kontroversen Fragen neutral (oder «liberal») zu sein hat. Das gilt letztlich auch für die Todesstrafe. Sofern der Staat nicht durch Bedrohung (Terror oder Krieg) selber in Frage gestellt wird, hat er keine Legitimation, Menschenleben zu vernichten, und schon gar nicht im Namen des Volkes.
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