abc def:
Das staatliche Gesundheits(?)-System vernichtet kostenlos sozusagen am Fliessband Menschenleben bis zur 12. Schwangerschaftswoche, 1 Stunde später wäre es gemäss demselben Staat ein Kapitalverbrechen....
Ein grösserer Widerspruch ist kaum vorstellbar.
In deinen Worten ausgedrückt: Die "Intention" der Rechtsetzung wird in einer einzigen Sekunde um 180 Grad gekehrt. Obwohl in dieser Sekunde gar nichts passiert.
Leider gibt es im diesem Fall grundsätzlich nur zwei Optionen, zwischen denen man wählen kann - entweder beurteilt man ein frisch gezeugter Embryo als geschütztes Lebewesen oder eben nicht. Hier zeigt sich tatsächlich ein Mangel der und das zentrale Dilemma der Jurisprudenz: irgendwann muss man sich für das eine oder andere entscheiden, auch wenn dabei eventuell sogar gröbstens vereinfacht wird. Andererseits: was spricht dagegen, einen Embryo, der jünger ist als 12 Wochen, als ein noch nicht eigenständiges und deshalb noch nicht strafrechtlich schützenswertes Lebewesen zu klassifizieren, wenn die Wissenschaft das ebenfalls so sieht? Und andererseits, was ist falsch daran, die Situation völlig anders zu beurteilen, wenn sich die Umstände eben auch entsprechend geändert haben? Dazu gibt es im Strafrecht ja so etwas wie einen fliessenden Übergang: Bis zur 12. Woche ist die Abtreibung legal, danach wird sie als "illegaler Schwangerschaftsabbruch" bestraft, und erst ab der Geburt spricht man von "Tötung". Das macht doch einen gewissen Sinn...
Ausserdem wird die Grenze wohl so gewählt worden sein, dass sich der Schutz des (ungeborenen) Lebens auch noch über das erstreckt, was man vernünftigerweise als notwendig erachten muss - und das ist auch richtig so.