cristiano-safado:
Ganz offensichtlich will die Arbeitsgruppe all diejenigen kriminell gewordenen Ausländer nicht ausschaffen (eine Bewilligung F erteilen), die eine Gefängnisstrafe von weniger als 6 Monaten erhalten haben, aber nach der Volksinitiative ausgeschafft werden müssten
Nein, gemäss Arbeitsgruppen-Entwurf sollen alle, die eine Strafe von unter 6 Monaten bekamen, nicht zwingend, sondern wie bis anhin nur unter bestimmten Bedingungen ausgeschafft werden. Hier wäre dann gar keine F-Bewilligung nötig, oder wenn, dann würde dies nicht anders gehandhabt als heute.
Es geht hier aber offenbar um gewisse Fälle von über 6-monatigen Strafen, in denen dann nach Entzug der ordentlichen Bewilligung die F-Bewilligung erteilt werden soll. Nur, dafür bräuchte es gar keine Gesetzesänderung, das könnte auch ein Gericht unter Auslegung des Art. 83 AuG und Art. 8 EMRK so entscheiden. Da ging mal wieder die Sachkenntnis unter...
Man könnte es auch so formulieren: Ob eine F-Bewilligung erteilt wird oder nicht ist eine Frage des Vollzugs, und nicht der Ausweisungsvoraussetzungen. Die Initiative berührte den Vollzug aber nicht, was ja auch eine der grössten Schwächen war.
cristiano-safado:
Fälle des non-revoulment bleiben so oder so vor einer Ausschaffung verschont.
Ja, aber in der Praxis geht das nur mit einer F-Bewilligung, nicht "so oder so".
cristiano-safado:
Zudem will die Arbeitsgruppe nur solche Fälle ausweisen, die zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurden.
Nein, auch bedingte Strafen sollen gemäss Entwurf zur Ausweisung führen.
Aber entscheidend ist eben, dass sich bei Strafen von unter 6 Monaten kaum ein Richter mit dem Fall beschäftigt, sondern nur ein Staatsanwalt. Deshalb sollten nur Strafen von über 6 Monaten, über die zwingend ein Richter entscheiden muss, von der neuen Regelung erfasst sein.
Klar, die Initianten wollen das nicht - aber irgendwie müssen die verschiedenen Verfassungsnormen ja miteinander in Einklang gebracht werden. Und die Verhältnismässigkeit tritt m.E. nicht einfach hinter einem neueren Verfassungsartikel zurück. Deshalb finde ich die Haltung richtig, auch wenn die SVP täubelet. Der Umsetzungsentwurf ist klar schärfer als der abgelehnte Gegenvorschlag, aber halt auch etwas milder als die SVP-Hardcoreversion. Im Initiativtext wird auch nichts zur konkreten Umsetzung gesagt, also nicht unbedingt eine "Missachtung des Volkswillens".