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SVP-Ausschaffungsinitiative bedient "diffuse Ängste"

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brumm33
Mitglied
#11 ° Gesendet: 08.12.2009 17:10
Hm, komisch, die Linken haben immer behauptet, die Ausschaffungsinitiative gelte für die ganze Familie, davon steht hier aber gar nicht?

Bin ich wieder mal auf Propaganda reingefallen?
Gladiator 1988
Mitglied
#12 ° Gesendet: 08.12.2009 17:19
Battou:
Nun, dass Menschenrechte, die Bundesverfassung, Kinderrechte, die PFZ und die Rechtsstaatlichkeit unsere rechten Gutemenschen ein Dorn im Auge sind, wissen wir nicht erst seit dem letzten Sonntag...

Quatsch

Nur den linken Rotsocken ist die Demokratie ein Dorn im Auge
gods president
Mitglied
#13 ° Gesendet: 08.12.2009 18:13
Wer weiss wieviele Fehler bei der IV und den Ergänzungsleistungen jetzt schon passieren, kann aus dem Initiativtext nur eines schliessen. Die IV-Leute würden absichtlich Fehler machen, die Leistung wird bezogen, der Fall aufgedeckt. Wer nicht sofort reagiert (jede leistungsbeziehende Person müsste bei der Sozialversicherungsanstalt angestellt sein bzw. Sozialberatung bei einer Fachstelle in Anspruch nehmen nach einem Entscheid $$$), wird ausgeschafft. Russisch Roulette auf schweizerisch, sowas hat nicht mal Hitler hingekriegt!!!
gods president
Mitglied
#14 ° Gesendet: 08.12.2009 18:16
Wer wissen will wie die IV jetzt bereits arbeitet, siehe www.survivalsgein.blogspot.com
Bünzli
Mitglied
#15 ° Gesendet: 08.12.2009 18:28
Gladiator 1988:
Battou:
Nun, dass Menschenrechte, die Bundesverfassung, Kinderrechte, die PFZ und die Rechtsstaatlichkeit unsere rechten Gutemenschen ein Dorn im Auge sind, wissen wir nicht erst seit dem letzten Sonntag...

Quatsch

Nur den linken Rotsocken ist die Demokratie ein Dorn im Auge

Battou, an der Antwort siehst du, dass du nicht zu den rechten Gutmenschen durchdringen kannst, obwohl sie sehr simpel darstellt, was zwischen den Zeilen der Ausschaffungsinitiative steht und was der wahre Grund ist, der hinter allen SVP Initiativen steckt.
Glariator, robi und Konsorten glauben immer noch mit der Beschneidung der Grundrechte für gewisse Bevölkerungsgruppen etwas gewonnen zu haben, weil sie nicht zu diesen Gruppen gehören.
Dass sie irgendwann in Zukunft auch zu einer betroffenen Gruppe gehören werden können sie sich nicht vorstellen zählen sie sich doch zu den Herrenmenschen oder wie sie zu sagen belieben Eidgenossen.
Der erste Schritt der Beschneidung der Grundrechte ist gemacht und ob das schon der Dammbruch war, wird sich mit der Ausschaffungsinitiative zeigen.

Tatsächlich gilt es jetzt an sich schon einfache Aussagen nochmals zu verkürzen, damit die rechtsgedrehten Gehirne sie verarbeiten können.
Nicht Erklärungen, Herleitungen und Begründungen sind gefragt, sondern einfachste Aussagen.
Einem "Ausländer raus!" ist ein "Ausländer sind Notwendig!" gegenüberzustellen einem "Masseneinbürerungen? Nein" ein Neubürger sind gut!" einem "Sicherheit verlieren? Arbeit verlieren? Schengen NEIN" ein "Arbeitsplatz erhalten? Sicherheit stärken? Schengen Ja", einem "Blocher stärken! SVP wählen!" ein " (Parteimitglied) stärken! (Partei) wählen".
Mehr als Zweiwortsätze (vielleicht mals drei) sind für viele Stimmberechtigte scheinbar zu kompliziert.

rlarsson:
Ich weiss nicht,

Ich weiss, dass du nicht weisst.
Da du nichts weisst, gerne jemand hast, der dir die Welt erklärt und auf einfachste Parolen stehst wählst du ja auch SVP.
AdiB
Mitglied
#16 ° Gesendet: 08.12.2009 18:43
Gladiator 1988:
Quatsch

Nur den linken Rotsocken ist die Demokratie ein Dorn im Auge

Und wieder einmal werden Demokratie und Rechtsstaat gegeneinander ausgespielt... dabei gehören beide zusammen.

Das Problem bei der Ausschaffungsinitiative sehe ich nicht in erster Linie bei der Grundsatzfrage, ob man "kriminelle Ausländer" (ja, was sind denn "kriminelle Ausländer"? Eine durchaus berechtigte Frage...) ausschaffen soll oder nicht-da kann man unterschiedlicher Meinung sein, und wenn die Bevölkerung mehr Ausschaffungen will, dann will sie es eben. Nein, das Problem ist die Art und Weise, wie das Anliegen von der Initiative umgesetzt wird, nämlich erstens undurchdacht und zweitens völkerrechtswidrig (ja, schon wieder, aber diesmal geht es nicht nur gegen Symbole, sondern gegen Menschen...).

Konkret geht es um folgende Punkte:

Erstens der Tatbestandskatalog. Die Initiative zählt einfach ein paar Tatbestände auf, die zur automatischen Ausschaffung führen sollen. Dabei fehlt offensichtlich ein objektives Kriterium, wodurch diese Tatbestände bestimmt worden sind. D.h. die Delikte sind einfach willkürlich aufgelistet worden. Darunter finden sich Einbruch sowie Sozialhilfebetrug, die unter Umständen - je nach Deliktssumme - Bagatelldelikte sein können. Unter einem "anderen Gewaltdelikt" lässt sich auch die Tätlichkeit subsummieren - ebenfalls eine Bagatelle. Gleichzeitig fehlen z.B. fahrlässige Tötung, Brandstiftung, Geiselnahme und sämtliche Wirtschaftsdelikte, obwohl diese zum Teil mit ähnlichen Strafen bedroht sind wie aufgezählten Delikte (Geiselnahme unter Umständen gar mit lebenslänglich bestraft...) Das ist doch unlogisch und verletzt wohl die Rechtsgleichheit. Warum soll ein Ausländer für ein Delikt ausgeschafft werden, für ein anderes, objektiv gleich schweres, nicht? Und wieso soll jemand für ein Bagatelldelikt ausgeschafft werden?

Zweitens die Möglichkeit, dass auch anerkannte Flüchtlinge ausgeschafft werden müssen ("unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus"). Dies verletzt das Non-Refoulement-Gebot, das vom Folterverbot abgeleitet und damit Teil des zwingenden Völkerrechts ist.

Drittens die Möglichkeit, dass die ganze Familie eines straffälligen Jugendlichen ausgewiesen werden kann (wenn ein Jugendlicher die Aufenthaltsbewilligung verliert, trifft dies wohl die ganze Familie). Das ist die berühmt-berüchtigte Sippenhaft.

Aus diesen Gründen braucht es einen Gegenvorschlag, der erstens die Tatbestände, die zur Ausschaffung führen nach einem objektiven Kriterium bestimmt (z.B nach der verhängten Strafe oder der Mindeststrafe), und der zweitens Ausnahmen für anerkannte Flüchtlinge und Minderjährige vorsieht. Der Gegenvorschlag des EJPD (Details in der Botschaft) finde ich grundsätzlich vernünftig und angemessen.
Battou
Mitglied
#17 ° Gesendet: 09.12.2009 07:37
AdiB: Bin grundsätzlich mit dir einverstanden, bis auf folgende Aussagen:

AdiB:
Zweitens die Möglichkeit, dass auch anerkannte Flüchtlinge ausgeschafft werden müssen ("unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus"). Dies verletzt das Non-Refoulement-Gebot, das vom Folterverbot abgeleitet und damit Teil des zwingenden Völkerrechts ist.

Wenn ich das richtig sehe, stimmt das so nicht:

1.3.1 c. Die Initiative verletzt keine zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Sie erfüllt somit die Anforderungen an die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht
(siehe dazu die Erläuterungen in Ziff. 1.3.2).

1.3.2 Vereinbarkeit mit den zwingenden Bestimmungen
des Völkerrechts
Das zwingende Völkerrecht macht den fundamentalen Kern des Völkerrechts aus,
von dem unter keinen Umständen abzuweichen ist. Der Grundsatz, wonach niemand
in einen Staat ausgeschafft werden darf, in dem ihm Folter oder eine andere Art
grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht, gehört zum
zwingenden Völkerrecht (Non-Refoulement-Prinzip)4. Es ist zu prüfen, ob die
Initiative diesem Prinzip entspricht. Weitere Normen des zwingenden Völkerrechts
sind durch die Initiative nicht betroffen.
1 BBl 2007 4969
2 BBl 2008 1927
3 SR 171.10
4 BGE 109 Ib 64 E. 6b S. 72
5103
Die Verletzung des zwingenden Völkerrechts war bisher erst einmal Grund für die
Ungültigerklärung einer Volksinitiative durch die Bundesversammlung (Volksinitiative
«für eine vernünftige Asylpolitik», eingereicht 1992). Es wurde festgestellt, dass
sie das Non-Refoulement-Prinzip verletzt.5
Die Ausschaffungsinitiative kann so ausgelegt werden, dass das Non-Refoulement-
Prinzip respektiert wird. Dieses Prinzip gewährt kein Aufenthaltsrecht, sondern
lediglich einen verbindlichen Anspruch auf den Schutz vor einer Ausschaffung in
bestimmte Staaten. Der vom Initiativtext vorgesehene Verlust aller Rechtsansprüche
(Art. 121 Abs. 3 BV) und die damit verbundene Pflicht zur Ausweisung (Art. 121
Abs. 5 BV) verbieten es den Behörden nicht, im Rahmen des Vollzugs das Non-
Refoulement-Prinzip als vorübergehendes oder als dauerhaftes Vollstreckungsverbot
zu beachten.
Die Initiative enthält ähnliche Lösungen wie die für ungültig erklärte Initiative «für
eine vernünftige Asylpolitik». Sie ist aber zurückhaltender formuliert und ermöglicht
damit eine mit dem zwingenden Völkerrecht konforme Umsetzung.
Dem im Internet publizierten Argumentarium zur Volksinitiative6 kann zudem
entnommen werden, dass die Initiantinnen und Initianten einen Widerspruch zum
zwingenden Völkerrecht nicht in Kauf nehmen wollen.
Die Ausschaffungsinitiative ist deshalb für gültig zu erklären. Blosse Zweifel an der
Gültigkeit würden zudem keine Ungültigerklärung rechtfertigen.


Was aber offenbar der Fall ist, ist der Verstoss gegen die Bundesverfassung und gegen das nicht zwingende Völkerrecht (und die Kinderrechtskonventionen, etc. etc.)

brumm33:
Hm, komisch, die Linken haben immer behauptet, die Ausschaffungsinitiative gelte für die ganze Familie, davon steht hier aber gar nicht?

Bin ich wieder mal auf Propaganda reingefallen?

Wenn ich das richtig sehe, wird das von der Initiative nicht direkt gefordert. Was ist aber, wenn aufgrund der Initiative ein hier geborener jugendlicher Ausländer, der vielleicht nicht mal die Sprache seines "Heimatlandes" richtig spricht, aufgrund eines Einbruchs ausgeschafft werden soll? Wird er alleine ausgeschafft? Ist es nicht die logische Konsequenz, dass seine Familie gleich mit muss?
Gladiator 1988
Mitglied
#18 ° Gesendet: 09.12.2009 08:09
Battou:
Wenn ich das richtig sehe, wird das von der Initiative nicht direkt gefordert. Was ist aber, wenn aufgrund der Initiative ein hier geborener jugendlicher Ausländer, der vielleicht nicht mal die Sprache seines "Heimatlandes" richtig spricht, aufgrund eines Einbruchs ausgeschafft werden soll? Wird er alleine ausgeschafft? Ist es nicht die logische Konsequenz, dass seine Familie gleich mit muss?

Dann hat die Familie dafür zu sorgen, dass der Jugendliche nicht Kriminell wird.

Problem wo ?
Battou
Mitglied
#19 ° Gesendet: 09.12.2009 08:20
Gladiator 1988:
Problem wo ?

Nirgends, lieber Gladiator, nirgends...
agathon
Mitglied
#20 ° Gesendet: 09.12.2009 10:02 ° Bearbeitet von: agathon
Battou:
Nun, dass Menschenrechte, die Bundesverfassung, Kinderrechte, die PFZ und die Rechtsstaatlichkeit unsere rechten Gutemenschen ein Dorn im Auge sind, wissen wir nicht erst seit dem letzten Sonntag...

Gladiator 1988:
Quatsch

@ Gladiator
Dein Argument leuchtet mir noch nicht so ganz ein. Könntest du es etwas präzisieren?

Bünzli:
Battou, an der Antwort siehst du, dass du nicht zu den rechten Gutmenschen durchdringen kannst

Das ist auch nicht das Ziel: Ich finde es wichtiger, dass wir die Gegenargumente bündeln und konzise feststellen, was an dieser Initiative falsch ist.
Zudem müssen wir uns Gedanken machen, wie die "diffusen Ängste" aufgelöst werden können: Leute, wie rlarsson und Gladiator sind von Ängsten getrieben, das zeigt sich schon nur daran, dass sie zum Initiativtext direkt keine Stellung nehmen können: Ihnen ist bloss wichtig, dass die Initiative GEGEN Ausländer ist - egal, was sie staatsrechtlich und menschenrechtlich alles verletzt.

--------

Ein ganz gewichtiger Fehler dieser Initiative ist der Automatismus der Ausschaffung: Es kann nicht angehen, dass eine Strafmassnahme (und Ausschaffung ist eine Strafmassnahme) automatisch ausgesprochen wird: Damit wird die Gerichtsbarkeit beschnitten, und verstehe nicht, warum man dies tun soll. Wenn die Initiative formulieren würde: "Bei Sozialhilfemissbrauch kann die Ausschaffung als Massnahme ausgesprochen werden", dann wäre das schon was völlig anderes, weil man den Gerichten diese Möglichkeit zuspricht, nicht aber die Urteilsgewalt beschneidet, sondern sie im Gegensatz erweitert.

(Das mal abgesehen davon, dass Sozialhilfemissbrauch ohnehin kein Ausschaffungsdelikt ist: Vielmehr sollen die Leute hier bleiben und ihre Schulden zurückzahlen!)

Automatismen bei Gerichtsurteilen unterwandern die Judikative als dritte Gewalt im Staat. Ich verstehe nicht, warum man das anstrebt. Das ist ein Affront gegen die Gewaltenteilung. (Das hat die SVP schon bei der "Einbürgerungsinitiative versucht.) Offenbar hält die SVP wenig vom Grundprinzip der Gewaltentrennung, was erschreckend ist.
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