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SVP-Ausschaffungsinitiative bedient "diffuse Ängste"

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agathon
Mitglied
#1 ° Gesendet: 08.12.2009 09:49
Es wird Zeit, dass wir uns auf einen ganz üblen Abstimmungskampf vorbereiten, für den die SVP-Parteioligarchen Blochen und Frey mehr Geld locker machen werden, als bei der Minarett-Initiative.

Hier nochmals der Initiativ-Text:

Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)'

Die Volksinitiative lautet:

I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Abs. 3-6 (neu)

3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.

5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 - 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.


----------
Wir kennen die (fettgedruckten) Probleme dieser Initiative, die 2010 zur Abstimmung kommen wird.

Wenn von der Mitte und von Links nichts aktiv gegen dieses üble Propaganda-Instrument unternommen wird, wird das gleiche passieren, wie bei der Minarett-Initiative.
AdiB
Mitglied
#2 ° Gesendet: 08.12.2009 12:07
agathon:
Wenn von der Mitte und von Links nichts aktiv gegen dieses üble Propaganda-Instrument unternommen wird, wird das gleiche passieren, wie bei der Minarett-Initiative.

Ich befürchte, dass es noch viel schlimmer wird, d.h. ich rechne mit einer Zweidrittel-Mehrheit für die Initiative. Eine kleine Chance besteht noch in einem Gegenvorschlag, der all deine hervorgehobenen Passagen entfernt, sonst aber in die selbe Richtung geht. Dafür muss aber die Linke ind insbesondere die Grünen über ihren Schatten springen, und da habe ich so meine Zweifel. Das Desaster ist also absehbar.
rlarsson
Mitglied
#3 ° Gesendet: 08.12.2009 13:40
@agathon
Du zeigst uns mit deinem neuen Thread irgendwie, dass du verwirrt und völlig orientierungslos bist. Du solltest es nun besser nicht auf (d)einen "Kampf" ausrichten, so du denn nach der verlorenen Abstimung vom 29. November 2009 auch fähig bist etwas dazugelernt zu haben. Merke: Hier geht es nicht um Muslime, sondern es geht um Ausländerpolitik. Die Grünen können nun ja zeigen, dass es ihnen ernst ist über die wahren Probleme der Einwanderung in unser Land zu reden. Bei den Rotsocken hingegen ist Hopfen und Malz verloren, denn ihnen bleibt wie dir nur plumpes SVP-Bashing.

Du bist die beste Motivation für jeden rechtschaffenen Schweizer Bürger ein bestimmtes und überzeugtes Ja in die Urne zu legen.
Bünzli
Mitglied
#4 ° Gesendet: 08.12.2009 13:47
rlarsson:
Du bist die beste Motivation für jeden rechtschaffenen Schweizer Bürger ein bestimmtes und überzeugtes Ja in die Urne zu legen.

Aha! Menschen mit der SVP abweichender Meinung sind nicht rechtschaffene (also kriminelle) Bürger.

Das ist der altbekannte Umgang der SVP mit der Meinungsfreiheit.

Brav robi, hast dein Värsli aufgesagt und bekommst ein paar Nüssli.
rlarsson
Mitglied
#5 ° Gesendet: 08.12.2009 14:25
Bünzli:
...(also kriminelle) Bürger

Ich weiss nicht, wie du auf solche Schlüsse kommst? Da du den Kontext nicht erkennst zweifle ich ernsthaft ab deinem einfach gestrickten Värsli.
rlarsson
Mitglied
#6 ° Gesendet: 08.12.2009 15:02
Tja, liebe Rotsocken, dumm gelaufen!

Ein neuer Wähler
Als ehemaliger SP - Wähler muss ich sagen, dass die Partei zwar Grosses geleistet hat (Sozialwerke usw.), aber sich in den letzten 10 Jahren von den Problemen und Sorgen der Bürger massiv distanziert hat. Ich werde bei den nächsten Wahlen im Interesse der Schweiz die SVP wählen. Hätte ich vor ein paar Jahren für unmöglich gehalten.
von: Tony Schaer am: 08.12.2009 12:34

@tony schaer
Es geht mir absolut gleich wie dir - konnte mir vor 5 Jahren nicht vorstellen SVP zu wählen - aber die SP und die Grünen reden das Problem einfach nur schön .Als Parlamentarier kommen die natuerlich nur in Kontakt mit gut integrierten Musterausländern-das andere wollen die einfach nicht sehen -und wenn doch wird es gutgeredet.
von: fritz baumgartner am: 08.12.2009 14:21


http://www.20min.ch/news/schweiz/story/SVP-mit-Auslaenderpolitik-auf-d em-Vormarsch-21202085
Gladiator 1988
Mitglied
#7 ° Gesendet: 08.12.2009 15:22
agathon:
Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)'

Die Volksinitiative lautet:

I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Abs. 3-6 (neu)

3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.

5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 - 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

Was soll an diesem Text falsch sein meine lieben SP ler und Grüne ? Jeder vernünfitige Bürger will doch keine kriminellen Ausländer hier in der Schweiz und wenn Sie kriminell werden dann müssen sie halt gehen dann haben sie das Recht auf das Gast sein hier verwirkt. Ich kann beim besten willen kein Rasistisches Motiv bei dieser Initaive erkennen aber mir ist schon klar, dass ist linkes Rezept gleich mit dem Menschenrechtshof in Strassburg zu drohen
Battou
Mitglied
#8 ° Gesendet: 08.12.2009 16:14
Gladiator 1988:
Was soll an diesem Text falsch sein meine lieben SP ler und Grüne ? Jeder vernünfitige Bürger will doch keine kriminellen Ausländer hier in der Schweiz und wenn Sie kriminell werden dann müssen sie halt gehen dann haben sie das Recht auf das Gast sein hier verwirkt. Ich kann beim besten willen kein Rasistisches Motiv bei dieser Initaive erkennen aber mir ist schon klar, dass ist linkes Rezept gleich mit dem Menschenrechtshof in Strassburg zu drohen

Also dann erklär uns doch mal kurz und knackig, was denn genau der Unterschied zwischen einem Schweizer und einem Ausländer ist. Ist es das "hier geboren"? Das rote Büchlein? Oder ist es etwas ganz anderes?


Aber es ist wirklich schade, dass wir keinen freien Kontinenten wie Australischen mehr haben, wohin wir alle straffälligen Bürger, Schweizer wie Ausländer, verfrachten können :(
Battou
Mitglied
#9 ° Gesendet: 08.12.2009 16:50 ° Bearbeitet von: Battou
btw. zum Thema hier noch die Botschaft des Bundesrates:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/5097.pdf

Die Volksinitiative verstösst nach der Auffassung des Bundesrats nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Sie kann so ausgelegt werden, dass insbesondere das zum
zwingenden Völkerrecht gehörende «Non-Refoulement-Prinzip» respektiert wird. Eine Annahme der Initiative würde indessen bei der Umsetzung zu erheblichen
Kollisionen mit rechtsstaatlichen Garantien der Bundesverfassung führen, insbesondere mit dem darin enthaltenen Schutz des Privat- und Familienlebens sowie mit
dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit behördlicher Massnahmen. Darüber hinaus könnten auch wichtige Bestimmungen des nicht zwingenden Völkerrechts, zum
Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU, nicht mehr eingehalten werden.
Die Volksinitiative enthält eine eher zufällige Auflistung von einzelnen Straftatbeständen, die unabhängig vom Strafmass im Einzelfall automatisch zu einem
Widerruf der ausländerrechtlichen Bewilligungen führen sollen. Dies könnte bei einer Annahme der Initiative zum Beispiel dazu führen, dass eine geringfügige
Strafe wegen eines einmaligen kleinen Einbruchs automatisch zu einem Bewilligungswiderruf führt, nicht jedoch eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen eines sehr
schweren Betrugs mit einer hohen Deliktssumme. Dies steht in offensichtlichem Widerspruch zum rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Die Volksinitiative soll dem Parlament daher zur Ablehnung empfohlen werden. Zudem soll ihr ein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.


Nun, dass Menschenrechte, die Bundesverfassung, Kinderrechte, die PFZ und die Rechtsstaatlichkeit unsere rechten Gutemenschen ein Dorn im Auge sind, wissen wir nicht erst seit dem letzten Sonntag...
Gladiator 1988
Mitglied
#10 ° Gesendet: 08.12.2009 16:52
Battou:
Also dann erklär uns doch mal kurz und knackig, was denn genau der Unterschied zwischen einem Schweizer und einem Ausländer ist. Ist es das "hier geboren"? Das rote Büchlein? Oder ist es etwas ganz anderes?

Ganz genau die 2 Gründe die du aufgeführt hast.
Es ist jetzt nunmal so für etwas gibt es Länder und jedes Land sollte für die straffäligen Bürger selber verantwortlich sein. Man versucht ja auch straffälige Schweizer Bürger mit einem Auslieferungsgesuch in die hiesigen Gefähngnisse "zu lotsen". Ausserdem meinst du nicht auch die Schweiz ist sonst für Ausländische Verbrecher ein Anziehungspunkt im Ausland ? Denk mal an die Georgier einer hat zugegeben lieber im Schweizer Knast zu sein als in Georgien zu leben
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