driver:
Wenn ein 20-jähriger Mann mit seiner 15-jährigen Freundin ins Bett geht, verletzt er bekanntlich Art. 187 StGB und macht sich strafbar. Einverstanden?
Richtig.
driver:
@seabream:
Betrachtest Du diesen Tatbestand als "pädophile Handlung"?
Wäre dieser Mann Deines Erachtens von einem Berufsverbot betroffen oder nicht?
Das kann nur der Richter entscheiden aufgrund des Falles. Wenn er diese Handlung als pädophil betrachtet, dann bekäme der Täter zwingend ein Berufsverbot. Erkennt der Richter im Hintergrund nicht ein pädophiles Motiv, dann begründet es auch kein Berufsverbot.
driver:
Ein Differenzierung wie sie in Art. 187 Abs. 3 und 4 stattfindet, ist übrigens bei der Initiative auch nicht vorgesehen.
Ist auch nicht nötig, da Absatz 3 und 4 NICHTS, aber auch gar nichts mit der Feststellung einer Pädophilie zu tun haben. Es geht da lediglich darum, ob eine sexuelle Handlung strafbar oder eben nicht strafbar unter gg. Umständen sein könnte (altersbedingt).
Du verwechselt schlichtweg pädophile Handlungen mit Handlungen unter Minderjährigen. Dies sind juristisch zwei verschiedene Sachen.