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Berufsverbot - für - Pädophile - Eidg. Volksinitiative

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seabream
Mitglied
#11 ° Gesendet: 06.09.2009 14:57 ° Bearbeitet von: seabream
@driver

Ich kann deiner Argumentation nicht folgen. Ein Berufsverbot -und zwar generell- kommt nur in Frage, wenn ein Täter eine pädophile Handlung vorgenommen hat. Das Alter vom Täter ist irrelevant. Ein Sexualstrafbestand kann - muss aber nicht- unter diese Iniative fallen. Nur wenn Pädophilie festgestellt wird greift diese Initiative. Ich sehe diesbezüglich überhaupt keine Bedenken. Im Gegenteil, es ist bitternötig, dann man hier die Sorgfaltspflicht eines Berufsstandes endlich anderen Berufen angleicht, da eben auch eine hohe Sorgfaltsplicht abverlangt wird. Kinder sind das höchste Gut einer Gesellschaft. Also soll auch die höchste Sorgfaltspflicht angewandt werden in den jeweiligen Beruftsgattungen.
driver
Mitglied
#12 ° Gesendet: 06.09.2009 15:17 ° Bearbeitet von: driver
seabream:
Ein Berufsverbot -und zwar generell- kommt nur in Frage, wenn ein Täter eine pädophile Handlung vorgenommen hat.

Wenn ein 20-jähriger Mann mit seiner 15-jährigen Freundin ins Bett geht, verletzt er bekanntlich Art. 187 StGB und macht sich strafbar. Einverstanden?

@seabream:
Betrachtest Du diesen Tatbestand als "pädophile Handlung"?
Wäre dieser Mann Deines Erachtens von einem Berufsverbot betroffen oder nicht?

Ein Differenzierung wie sie in Art. 187 Abs. 3 und 4 stattfindet, ist übrigens bei der Initiative auch nicht vorgesehen.
seabream
Mitglied
#13 ° Gesendet: 06.09.2009 15:37
driver:
Wenn ein 20-jähriger Mann mit seiner 15-jährigen Freundin ins Bett geht, verletzt er bekanntlich Art. 187 StGB und macht sich strafbar. Einverstanden?

Richtig.

driver:
@seabream:
Betrachtest Du diesen Tatbestand als "pädophile Handlung"?
Wäre dieser Mann Deines Erachtens von einem Berufsverbot betroffen oder nicht?

Das kann nur der Richter entscheiden aufgrund des Falles. Wenn er diese Handlung als pädophil betrachtet, dann bekäme der Täter zwingend ein Berufsverbot. Erkennt der Richter im Hintergrund nicht ein pädophiles Motiv, dann begründet es auch kein Berufsverbot.

driver:
Ein Differenzierung wie sie in Art. 187 Abs. 3 und 4 stattfindet, ist übrigens bei der Initiative auch nicht vorgesehen.

Ist auch nicht nötig, da Absatz 3 und 4 NICHTS, aber auch gar nichts mit der Feststellung einer Pädophilie zu tun haben. Es geht da lediglich darum, ob eine sexuelle Handlung strafbar oder eben nicht strafbar unter gg. Umständen sein könnte (altersbedingt).
Du verwechselt schlichtweg pädophile Handlungen mit Handlungen unter Minderjährigen. Dies sind juristisch zwei verschiedene Sachen.
Battou
Mitglied
#14 ° Gesendet: 06.09.2009 15:44
Gibt's dann auch ein Berufsverbot für kriminelle Banker?
seabream
Mitglied
#15 ° Gesendet: 06.09.2009 15:50 ° Bearbeitet von: seabream
Battou:
Gibt's dann auch ein Berufsverbot für kriminelle Banker?

De facto JA. Ein Banker muss garantiert den Strafregisterausweis vorweisen. Berufsverbote kennt man vor allem in Berufen, die eine sehr hohe Sorgfaltspflicht erfordern. Zum Beispiel bei Rechtsanwälten und Ärzten. Wieso nicht bei Berufen, die mit Kindern zu tun haben. Eine höhere Verwantwortung als Kinder betreuen gibt es m.E. nicht. Ein Banker hat ja NUR mit Geld zu tun.

Die Grundsatzfrage ist doch eine andere:

Gibt es überhaupt einen plausiblen Grund die Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern auf irgend eine Weise einzuschränken? Ich meine klar NEIN!
driver
Mitglied
#16 ° Gesendet: 06.09.2009 15:52 ° Bearbeitet von: driver
seabream:
Wenn er diese Handlung als pädophil betrachtet, dann bekäme der Täter zwingend ein Berufsverbot. Erkennt der Richter im Hintergrund nicht ein pädophiles Motiv, dann begründet es auch kein Berufsverbot.

Wenn dies so wäre, dann gäbe es auch nichts dagegen einzuwenden. Ich sehe im von Hexxe geposteten Initiativtext aber nichts derartiges. Da steht klipp und klar: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.[/quote]

Da gibt es für den Richter nicht mehr viel zu entscheiden. Auch wenn der Täter nur zu einer kleinen Busse verurteilt wird, muss gemäss Initiativtext das Berufsverbot greifen. Die einzige Möglichkeit ein Berufsverbot zu verhindern wäre ein vollumfänglicher Freispruch. Ich sehe effektiv nicht, wo da sonst irgend ein Spielraum bestünde.
seabream
Mitglied
#17 ° Gesendet: 06.09.2009 16:01
@driver

ich meine die "Beeinträchtigung" deutet auf eine sexuelle Gestörtheit hin. Und für "sexuell Gestörte" bin ich einfach dafür, dass man das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und keine Risiken eingeht. Dies ist auch nicht unmenschlich, da der Täter sohin auch andere Berufe ausüben kann.

Bei den Fällen in Absatz 3 und 4 gemäß StGB hat der Täter m.E. das "Opfer" nicht beeinträchtigt. Er hat also keine Gewalt oder Arglist angewendet, er hat "nur" die Sorgfaltspflicht unterlassen. Deswegen ist er ja nicht sexuell gestört.

Diese Unterscheidung müsste schon definiert und unmissverständlich auch so sein. Selbst wenn dem nicht so wäre und es enstünde eine kleine Ungerechtigkeit für so einen Verurteilten, würde die Vorteile der Initiative überwiegen. Lieber ein Täter (respektive ein Fahrlässiger) der dann halt so einen Beruf nicht mehr ausüben kann, statt ein Kind als Opfer, dass eben hätte verhindert werden können. Wieder ein typischer Fall, wo man die Sicht der Opfer zu berücksichtigen könnte.
AdiB
Mitglied
#18 ° Gesendet: 06.09.2009 16:08 ° Bearbeitet von: AdiB
Also, ausnahmsweise (!) schliesse ich mich hier den Argumenten @saebreams an.

Der vorgeschlagene Initiativtext erwähnt ja nicht Art. 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern) als Kriterium, sondern beschränkt das Berufsverbot auf "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben."

Da würde ich auch sagen, dass da einvernehmlicher Sex zwischen eines knapp über 18-jährigen und einer knapp unter 16-jährigen nicht darunterfällt. Dies ist auch sicher nicht Sinn und Zweck der Initiative.

Klar, würde die Initiative angenommen, müsste das im Gesetz ausdifferenziert werden. Um solche "Jugendliebe"-Fälle auszuschliessen könnte man das Schutzalter auf 14 senken (wie z.B. in Deutschland), die "Altersunterschied-Limite" (jetzt bei 3 Jahren) erhöhen, etc. Oder dann ein ganz neuer Straftatbestand schaffen, bei dem nur noch die "wirklich" Pädophilen anvisiert werden. Und bereits heute gibt es ja Strafausschlussgründe (allerdings bedeutet das meines Wissens nicht, das auch keinen Strafregistereintrag gibt...) Ganz einfach wird das zwar sicher nicht sein, aber bestimmt machbar.

Nein, ich finde diese Forderung von Marche-Blanche diesmal absolut angemessen - Pädophile dürfen einfach nicht Lehrer, Pfarrer oder Fussballtrainer werden! Das lässt sich m.E. auch grundrechtskonform rechtfertigen.
Und da es heute leider immer noch pädophile Lehrer, Pfarrer etc. gibt, braucht es eben auch ein Gesetz. Rein private Kontrolle genügt nicht. Auch die "Ewigkeitsklausel" finde ich in diesem Fall durchaus angebracht, wenn auch sicher hart und "an der Grenze". Und wie @seabream bereits erwähnt hat, geht es ja nur um kinderspezifische Berufe, nicht um ein allgemeines Berufsverbot.

Mir wäre zwar auch lieber, wenn das direkt im Gesetz geregelt und unsere Verfassung nicht noch mehr mit nicht-verfassungswürdigen Bestimmungen überfrachtet würde -aber das Parlament hat entsprechende Vorstösse offenbar abgelehnt. Da hilft halt nur noch die Initiative...
driver
Mitglied
#19 ° Gesendet: 08.09.2009 01:38
AdiB:
Der vorgeschlagene Initiativtext erwähnt ja nicht Art. 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern) als Kriterium

Ich bin kein Jurist, aber ich vermute, dass es aus Gründen der Rechtssystematik ohnehin nicht möglich wäre, in einem Verfassungsartikel direkt auf einen Artikel eines Gesetzes Bezug zu nehmen.

Beim von Hexxe geposteten Verfassungsartikel ist für mich nicht ganz klar ob er nur Pädosexuelle betreffen soll oder alle die gegen Art. 187 StGB verstossen haben, ich vermute jedoch letzteres. Ich hoffe jedenfalls schwer, dass das noch nachgebessert wird.

Interessant wäre zu wissen, was denn die diesbezügliche Intention von Marche Blanche ist. Vielleicht weiss Hexxe da was?
Hexxe
Mitglied
#20 ° Gesendet: 08.09.2009 11:05
driver:
Beim von Hexxe geposteten Verfassungsartikel ist für mich nicht ganz klar ob er nur Pädosexuelle betreffen soll oder alle die gegen Art. 187 StGB verstossen haben, ich vermute jedoch letzteres. Ich hoffe jedenfalls schwer, dass das noch nachgebessert wird.

Es geht nicht um den Art. 187 STGB http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a187.html sondern um den Art. 123 http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a123.html

driver:
Interessant wäre zu wissen, was denn die diesbezügliche Intention von Marche Blanche ist. Vielleicht weiss Hexxe da was?

Der Initiativtext ist m.E. deutlich und klar formuliert, sowie die Absichten und Forderungen von Marche Blanche. Diese Initiative wird sicher bald unter der Homepage von M- B aufgeführt sein.
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