Xeno:
Auch gerade deshalb müsste genau geregelt werden, welche Daten da wirklich drauf gehören (grundsätzlich möglichst wenige).
Eigentlich sind da doch als "Biometriesche Daten" nur auch die Daten vorhanden, wie mit der Anwesenheit des rechtmässigen Besitzers vorhanden sind.
Schwieriger wird es dann mit der Datenverarbeitung, welche meistens mit Speicherung und Verknüpfungen mit anderen Daten zum grossen Problem werden. Vorallem weil politische und wirtschaftliche Interessen weit über den Datenmissbrauchsschutzrechten der Einzelnen stehen.
Und solange unter Datenschutz auch wirklich "der Schutz der Daten" praktiziert wird, vorallem vor dem Verdateten der ja anscheinen geschütz werden sollte.
Es mag ja sein, dass bei Verbrechern es nötig ist, diesen ihre Daten nicht auf die Nase zu binden, denn ansonsten könnte dies ja noch das Verbrechen verhindern, und nicht nur die Staatsrache rechtfertigen.