Ockham Mitglied
#24 ° Gesendet: 18.01.2008 19:21 ° Bearbeitet von: Ockham |
Meine Meinung zum Thema ARG:
Die ARG ist heutzutage zu undifferenziert. Manches gehört durchaus verboten anderes hingegen gehört mE nicht hinein. Ich bin sehr wohl dafür, dass jemand bestraft wird, wenn er öffentlich gegen "Rassen" diskriminiert und gar hetzt. Extreme Beispiele: "Juden sind Verbrechen und gehören an die Wand gestellt." oder "Neger sind ein faules Dreckspack." (= WERTUNGEN !!)
Allerdings deckt die Rassismusstrafnorm auch Bereich ab, welche m.E. nicht Verboten gehören in einem freien Staat. Dazu gehört z.B. das Verleugnen von Genozid.
1)
Erstens dient das Verbot nicht dazu, Rassendiskriminierung zu verhindern/verbieten, sondern das Opfer als Opfer erkannt werden. Berücksichtigt in der ARG werden diese Opfer aber nur darum, weil durch das momentan (!) für am moralisch „schlimmsten“ betrachtete Verbrechen - den Genozid – starben; wobei der Holocaust das schlimmste der schlimmsten Verbrechen darstellt. Das finde ich schon ein problematischer Punkt: Die diskussionslose Überhöhung des Genozid über alle anderen Verbrechen. D.h. nicht bloss (die durchaus berechtigte) Kategorisierung einer höhere Stufe, sondern gar als eine einer anderen Dimension. Aber das soll hier ja nicht Thema sein.
Ich will punkto Opferanerkennung noch auf die - insbesondere bei Linken beliebten - Verschwörungstheorien hinsichtlich der Attentate vom 11. September hinweisen. Einige werden auch den relativ bekannten Film "Loose Change" sicher gesehen haben. Dabei wird der US-Regierung (= internationaler Intimfeind Bush) vorgeworfen, die Attentate selber Inszeniert zu haben respektive bloss gefälscht zu haben (d.h. keine Flugzeugcrashs, sondern Sprengstoff/Raketen). Bei einer treffenden Logik müsst man zum Schluss kommen, dass die Todes-Opfer dabei verleugnet werden. Na, klingelts? Es geht mir nicht um eine 1:1-Vergleich mit den Gräueln im 2. WK, sondern um die Art und Weise, wie mit Fakten umgegangen wird.
2)
Zweites ist es einem Rechtsstaat nicht würdig, den Bürger punkto Anerkennung von Tatsachen (also nicht Wertungen !!) mundtot zu machen, so dass dann auch eine öffentliche Verleugnung dieser bei Strafe verboten wird. Weil Tatsachen nun mal bewiesen werden können. Und ja, die meisten relevanten Genozide lassen sich mittels Fakten beweisen und vermitteln. Zudem gehört Bildung (= Weitergabe von Fakten, nicht Wertungen) natürlich zum elementarer Bestandteil eines Rechtsstaats. Wer dann ein Lügner sein und sich öffentlich zum Idioten machen will, soll das in einem Rechtsstaat dürfen. Gleichfalls soll jeder Fakten & Erhebung/Verbreitung/Erhaltung von solche Fakten, wie sie der Welt präsentiert werden, anzweifeln und kritisieren dürfen. Das ist m.E. ein Recht der FREIHEIT (= Errungenschaft der Moderne in einem Rechtsstaat). Darum finde ich es auch kleingeistig & untauglich, stets JEDEN, der die ARG kritisieren wagt, als Braunen, Rechtsradikalen oder Rassendiskriminierer zu diffamieren. Gleichfalls finde ich es nicht korrekt & denkfrei, blindlings alle SVPler (insbes. die „ehemalige“ Führungsriege) simpel und automatistisch als just eben dies zu kategorisieren. Wobei ich natürlich nicht naiv ausschliessen will, dass es solche durchaus gibt. |