Xeno Mitglied
#25 ° Gesendet: 11.07.2008 15:50 |
@Boll
Wo glaubst Du, würden die im Streitfalle die Rechtfertigung für die Blockade der Verkehrsachsen denn sonst suchen?
Vielleicht würden sie Ihr Tun auch mit dem Markusevangelium begründen... Ich habe nur gesagt, dass das Streikrecht der BV KEINEN Zusammenhang hat zu diesem Konflikt, und diese Aussage hat hauptsächlich den Vorteil, dass sie stimmt.
Es besteht natürlich kein Anstellungsverhältnis gegenüber dem Bund,...
Jetzt missverstehst Du das Streikrecht in der BV auch noch in die andere Richtung: Das Streikrecht ist eines der ganz wenigen Grundrechte, die (allerdings nur unter genau definierten Bedingungen) Drittwirkung entfalten, d. h. es gilt keineswegs nur und gar nicht in erster Linie für Bundesangestellte!
...doch ein Niederlegen der Arbeit der Arbeitgeber, somit auch der Arbeitnehmer, beträfe den Bund in seiner Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Soweit das Druckmittel.
Von dem Umstand abgesehen, dass der Bund mitnichten voraussetzungslos für "die Versorgung der Bevölkerung" zuständig ist (das wäre ein geradezu sowjetisches Staatsverstndnis), hast Du Recht - nur zeigst Du jetzt selber, dass da nix von Streikrecht die Rede ist.
Die LSVA betrifft direkt nur die Cammioneure, es geht somit um einen Tarifstreit, wodurch ein Streikrecht durch ein Tarifverhältnis durchaus zu bedenken wäre. Forderung: Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
NEIN. Falsch. Der aus dem deutschen Recht übernommene Begriff "Tarif..." meint immer die LÖHNE und gar nichts anderes (in der Schweiz ist die Bezeichnung "Tarif" für "Lohn" eigentlich unüblich). Die LSVA ist eine Gebühr und kein Lohn. Das Streikrecht ist nun mal an Streitigkeiten aus Arbeitsrecht gebunden, eine Streitigkeit um Gebühren oder Abgaben überhaupt hat keinen Bezug zum Streikrecht.
Wen interessiert schon der Wortlaut des Gesetzes (im Ernst)?
Niemanden, solange es keinen Rechtsstreit gibt, und alle, sobald es einen gibt. Im Ernst!
X. |