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Umwelt, Klima, Energie Diskussionsforum Politik / Umwelt, Klima, Energie /

Merz kommt Cammioneuren entgegen

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gion
Mitglied
#21 ° Gesendet: 11.07.2008 12:08
Herr Merz hat gar nicht die Kompetenz, den Cammionneuren Konzessionen zu machen. Wenn schon, dann macht das der Gesamtbundesrat.
Bünzli
Mitglied
#22 ° Gesendet: 11.07.2008 12:33
Er ist jedoch Verhandlungspartner und das "Nicht-Arbeiten", man muss es ja nicht Streik nennen, ist das Druckmittel. Arbeitsverhältnis hin oder her.

Die Lastwagenfahrer dürfen selbstverständlich zu Hause bleiben und nicht arbeiten.
Die Forderung "LSVA runter oder wir sperren die Strasse" ist Erpressung.
Boll
Mitglied
#23 ° Gesendet: 11.07.2008 14:57

Die Lastwagenfahrer dürfen selbstverständlich zu Hause bleiben und nicht arbeiten.
Die Forderung "LSVA runter oder wir sperren die Strasse" ist Erpressung.


Auf Seite 1 nannte ich es auch Erpressung. Aber was willst Du dagegen machen?
Gart
Mitglied
#24 ° Gesendet: 11.07.2008 14:59 ° Bearbeitet von: Gart
Die Chance für SBB-Cargo! Eben deshalb sollen sich keine Privaten daran beteiligen. Ich hole mein Gemüse schon selbst beim Güterschuppen ab.
Xeno
Mitglied
#25 ° Gesendet: 11.07.2008 15:50
@Boll

Wo glaubst Du, würden die im Streitfalle die Rechtfertigung für die Blockade der Verkehrsachsen denn sonst suchen?

Vielleicht würden sie Ihr Tun auch mit dem Markusevangelium begründen... Ich habe nur gesagt, dass das Streikrecht der BV KEINEN Zusammenhang hat zu diesem Konflikt, und diese Aussage hat hauptsächlich den Vorteil, dass sie stimmt.

Es besteht natürlich kein Anstellungsverhältnis gegenüber dem Bund,...

Jetzt missverstehst Du das Streikrecht in der BV auch noch in die andere Richtung: Das Streikrecht ist eines der ganz wenigen Grundrechte, die (allerdings nur unter genau definierten Bedingungen) Drittwirkung entfalten, d. h. es gilt keineswegs nur und gar nicht in erster Linie für Bundesangestellte!

...doch ein Niederlegen der Arbeit der Arbeitgeber, somit auch der Arbeitnehmer, beträfe den Bund in seiner Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Soweit das Druckmittel.

Von dem Umstand abgesehen, dass der Bund mitnichten voraussetzungslos für "die Versorgung der Bevölkerung" zuständig ist (das wäre ein geradezu sowjetisches Staatsverstndnis), hast Du Recht - nur zeigst Du jetzt selber, dass da nix von Streikrecht die Rede ist.

Die LSVA betrifft direkt nur die Cammioneure, es geht somit um einen Tarifstreit, wodurch ein Streikrecht durch ein Tarifverhältnis durchaus zu bedenken wäre. Forderung: Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

NEIN. Falsch. Der aus dem deutschen Recht übernommene Begriff "Tarif..." meint immer die LÖHNE und gar nichts anderes (in der Schweiz ist die Bezeichnung "Tarif" für "Lohn" eigentlich unüblich). Die LSVA ist eine Gebühr und kein Lohn. Das Streikrecht ist nun mal an Streitigkeiten aus Arbeitsrecht gebunden, eine Streitigkeit um Gebühren oder Abgaben überhaupt hat keinen Bezug zum Streikrecht.

Wen interessiert schon der Wortlaut des Gesetzes (im Ernst)?

Niemanden, solange es keinen Rechtsstreit gibt, und alle, sobald es einen gibt. Im Ernst!

X.
Boll
Mitglied
#26 ° Gesendet: 11.07.2008 16:17
Jetzt missverstehst Du das Streikrecht in der BV auch noch in die andere Richtung: Das Streikrecht ist eines der ganz wenigen Grundrechte, die (allerdings nur unter genau definierten Bedingungen) Drittwirkung entfalten, d. h. es gilt keineswegs nur und gar nicht in erster Linie für Bundesangestellte!

Ich habe nirgends gesagt, dass es nur für Bundesangestellte gelten würde.

Von dem Umstand abgesehen, dass der Bund mitnichten voraussetzungslos für "die Versorgung der Bevölkerung" zuständig ist (das wäre ein geradezu sowjetisches Staatsverstndnis), hast Du Recht - nur zeigst Du jetzt selber, dass da nix von Streikrecht die Rede ist.

Voraussetzungslos habe ich nie geschrieben. Für eine Grundversorgung ist der Bund sehr wohl zuständig.

NEIN. Falsch. Der aus dem deutschen Recht übernommene Begriff "Tarif..." meint immer die LÖHNE und gar nichts anderes (in der Schweiz ist die Bezeichnung "Tarif" für "Lohn" eigentlich unüblich). Die LSVA ist eine Gebühr und kein Lohn. Das Streikrecht ist nun mal an Streitigkeiten aus Arbeitsrecht gebunden, eine Streitigkeit um Gebühren oder Abgaben überhaupt hat keinen Bezug zum Streikrecht.

Was die Deutschen dazu meinen und diese unter "Tarif" verstehen, ist mir relativ egal. Ich gebrauche Wörter normalerweise im Kontext. Da die LSVA teilweise die Natur einer Arbeitssteuer hat, beeinflusst sie die Löhne.

Ich habe nur gesagt, dass das Streikrecht der BV KEINEN Zusammenhang hat zu diesem Konflikt, und diese Aussage hat hauptsächlich den Vorteil, dass sie stimmt.

Kurz und unkreativ.

Da BR Merz als Verhandlungspartner der Cammioneure eine eigentliche Arbeitgebervertreterstellung einnimmt, ist die ganze Überlegung in Zusammenhang mit dem Versorgungsauftrag eben nicht so abwegig wie Du zu wissen glaubst.
Chevy
Mitglied
#27 ° Gesendet: 11.07.2008 16:21
@Gart

Du warst wohl schon lange nichtmehr in einem Güterschuppen, aber bei den Temparaturen gammelt dein Gemüse ab der ersten minute. Vielleicht hast Du noch einen Kompost wo Du solch ein Salat dann verwerten könntest. Abgesehen Davon wurden schon ziemlich alle Gütetrschuppen abgerissen oder Fremdvermietet.
krokodil
Mitglied
#28 ° Gesendet: 13.07.2008 14:11 ° Bearbeitet von: krokodil
Die Hälfte Schweizer Lastwagenflotte besteht aus ökologischen Auslaufmodellen – Dreckscheudern

NZZ-Print 11. Juli 2008, Seite 15:
In dieser Skala bereitet der schweizerischen Transportbranche besonders die dritte Norm Bauchschmerzenm da fast die Hälfte der hiesigen Flotte unter diese Kategorie fällt – weit mehr als im europäischen Ausland ...
... Wegen ihres hohen Schadstoffausstosses gelten solche Lastwagen als ökologische Auslaufmodelle .

leider ist diese treffende Formulierung auf NZZ-Online nicht zu finden...
http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/lsva_astag_erhoehung_bundes rat_merz_1.780766.html

Da bleibt nur noch die Frage, ist Bundesrat Merz ein ökologisches Auslaufmodell?
Xeno
Mitglied
#29 ° Gesendet: 14.07.2008 12:58
@Boll

Da BR Merz als Verhandlungspartner der Cammioneure eine eigentliche Arbeitgebervertreterstellung einnimmt,...

Himmel hilf! Es wird immer lustiger. Jetzt könnte NR Giezendanner ja direkt vom BR entlassen werden, er ist ja nach Deiner bizarren Auffassung ein Bundesangestellter!

X.
Boll
Mitglied
#30 ° Gesendet: 14.07.2008 13:53
Wer sagt denn etwas von Bundesangestellten? Es geht nur um eine sinngemässe Anwendung von Normen.
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